Blog · 21. August 2026

BFSG seit Juni 2025: Für wen Barrierefreiheit jetzt Pflicht ist — und wo Websites durchfallen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt — auch für viele kleine Shops und Dienstleister. Die häufigsten technischen Verstöße und was zuerst zu tun ist.

Seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Anders als viele glauben, betrifft es nicht nur Behörden und Konzerne: Onlineshops und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher fallen grundsätzlich darunter — vom Ticketverkauf bis zum Terminbuchungs-Formular. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und unter 2 Mio. € Umsatz) bei Dienstleistungen, aber die Grenzen sind schmaler, als man denkt.

Was „barrierefrei” technisch bedeutet

Maßstab ist die EN 301 549, praktisch also die WCAG 2.1 auf Stufe AA. Die häufigsten Verstöße, die wir sehen:

  1. Kontraste unter 4,5:1 — grauer Text auf Weiß, weiße Schrift auf Hellgrün
  2. Bilder ohne Alternativtext — für Screenreader existiert das Bild nicht
  3. Formulare ohne Beschriftung — Platzhaltertext ist kein Label
  4. Keine Tastaturbedienung — Menüs und Dialoge nur per Maus erreichbar
  5. Unsichtbarer Fokus — wer tabbt, sieht nicht, wo er ist
  6. Chaotische Überschriften — Ebenensprünge machen die Seitenstruktur unlesbar
  7. Fehlende „Erklärung zur Barrierefreiheit” — für Betroffene ein Pflichtdokument

Warum das Risiko real ist

Beim BFSG prüft eine Marktüberwachungsbehörde, Verbände sind klagebefugt, und Bußgelder reichen bis 100.000 €. Dazu kommt der vertraute Mechanismus: Was öffentlich sichtbar und automatisiert prüfbar ist, wird früher oder später systematisch geprüft — die Parallelen zur Google-Fonts-Welle sind unübersehbar.

Was zuerst tun

Einen ersten Eindruck gibt unser kostenloser Barrierefreiheits-Schnelltest — er prüft Alternativtexte, Sprachangabe, Überschriften-Struktur und Formular-Beschriftungen am Quelltext. Für die belastbare Prüfung mit Behebung der technischen Basics und Dokumentation gibt es unseren Barrierefreiheits-Check (BFSG) für 449 € Festpreis.

Wir liefern Technik und Dokumentation — ob Ihr Geschäftsmodell unters BFSG fällt, klärt im Zweifel Ihre Kanzlei. Auch hier gilt: keine Rechtsberatung.