Abmahn-Ratgeber · Stand August 2026
Seit 2025 dürfen Konkurrenten DSGVO-Verstöße abmahnen — was das für Ihre Website heißt
Der BGH hat die Spielregeln geändert. Mitbewerber können Datenschutzverstöße jetzt über das UWG verfolgen — warum das Risiko damit eine neue Qualität hat.
Was sich geändert hat
Jahrelang war umstritten, wer DSGVO-Verstöße auf Websites überhaupt rechtlich verfolgen darf. Betroffene Besucher? Verbraucherverbände? Auch Wettbewerber? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage inzwischen beantwortet — und zwar in die für Website-Betreiber unbequemste Richtung: Mitbewerber können Datenschutzverstöße als Wettbewerbsverstoß über das UWG abmahnen. Parallel dazu bestätigte der BGH, dass schon der bloße Kontrollverlust über die eigenen Daten einen Schadensersatzanspruch begründen kann — in der Größenordnung von etwa 100 € pro betroffener Person.
Warum das die Risikolage verändert
Die Google-Fonts-Wellen ab 2022 kamen von Einzelpersonen und wenigen Kanzleien — lästig, aber oft rechtsmissbräuchlich und entsprechend angreifbar. Eine UWG-Abmahnung vom direkten Wettbewerber ist ein anderes Kaliber:
- Das Motiv ist legitim. Ein Konkurrent, der selbst in Datenschutz investiert hat, kann argumentieren, dass Ihr Verzicht darauf ein unlauterer Vorteil ist.
- Es bleibt nicht bei 100 €. UWG-Abmahnungen kommen mit Unterlassungserklärung und Vertragsstrafenversprechen — der teure Teil ist nicht die erste Zahlung, sondern jeder spätere Verstoß gegen die abgegebene Erklärung.
- Die Prüfung ist trivial. Was Ihre Seite an Drittanbieter überträgt, sieht jeder im Browser — dafür braucht es keinen Gutachter, nur die Taste F12.
Die typischen Funde, sortiert nach Häufigkeit
Aus unserer Prüfpraxis, von häufig nach selten:
- Extern geladene Schriften und Icon-Fonts (Google Fonts, Font Awesome CDN) — Punkt eins prüfen Sie in Sekunden mit unserem kostenlosen Google-Fonts-Checker
- YouTube, Google Maps, reCAPTCHA ohne Zwei-Klick-Lösung
- Tracking, das vor der Einwilligung feuert (Analytics, Meta-Pixel, TikTok-Pixel)
- Cookie-Banner ohne echte Ablehnen-Option auf der ersten Ebene
- Datenschutzerklärung, die eingesetzte Dienste nicht erwähnt oder nicht von jeder Seite in zwei Klicks erreichbar ist
- Formulare ohne Verschlüsselungshinweis / Newsletter ohne Double-Opt-in
Jeder einzelne Punkt ist für sich abmahnfähig. Die gute Nachricht: Alle sechs sind technisch lösbar, die meisten dauerhaft und ohne laufende Kosten.
Was wir empfehlen
Einmal gründlich statt dreimal hektisch: eine vollständige technische Durchsicht aller Seitentypen, Behebung aller Funde, und ein Bericht, der dokumentiert, was geprüft und geändert wurde — auch als Nachweis Ihrer Sorgfalt, falls doch einmal ein Schreiben kommt. Genau das ist unser Abmahnsicher-Komplettcheck für 349 € Festpreis. Für den akuten Einzelfall (nur Fonts, nur Embeds) gibt es die kleineren Pakete Google-Fonts-Soforthilfe und Embed-Sanierung.
Zur Einordnung: Wir sind Techniker, keine Rechtsanwälte. Dieser Text erklärt die technische Seite und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.