Der Anlass: Seit 2025 dürfen auch Konkurrenten abmahnen
Lange war umstritten, wer DSGVO-Verstöße überhaupt abmahnen darf. Der Bundesgerichtshof hat das 2025 geklärt: Mitbewerber können Datenschutzverstöße über das UWG verfolgen — zusätzlich bestätigte der BGH, dass schon der bloße Kontrollverlust über persönliche Daten Schadensersatz begründen kann. Die Zeiten, in denen nur einzelne Privatkläger Google-Fonts-Briefe schrieben, sind vorbei: Jetzt kann auch der Wettbewerber um die Ecke prüfen lassen, was Ihre Seite lädt.
Was der Komplettcheck abdeckt
Wir gehen die Seite so durch, wie es ein technischer Gutachter einer Gegenseite täte: jede Seitenvorlage, jeder Drittanbieter-Aufruf, jedes Formular. Die häufigsten Funde in unserer Praxis: extern geladene Schriften und Icons, YouTube-Videos und Google Maps ohne Zwei-Klick-Lösung, reCAPTCHA auf Kontaktformularen, Tracking das vor dem Cookie-Banner feuert, und Datenschutzerklärungen, die eingesetzte Dienste schlicht nicht erwähnen.
Alles, was technisch zu beheben ist, beheben wir im Paketpreis mit. Für die Rechtstexte selbst arbeiten wir auf Wunsch Ihrer Kanzlei oder Ihrem Rechtstexte-Dienst (z. B. eRecht24) zu — wir formulieren keine Rechtstexte, das wäre Rechtsberatung.