Warum das Thema jetzt drängt
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) gilt seit dem 28. Juni 2025 — betroffen sind unter anderem Onlineshops und elektronische Dienstleistungen für Verbraucher, auch von kleinen Unternehmen (Ausnahmen gelten für Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern und 2 Mio. € Umsatz, aber nicht für alle Fälle). Anders als bei der DSGVO prüft hier eine Marktüberwachungsbehörde, und Wettbewerber können Verstöße ebenfalls angreifen. Die gute Nachricht: Die häufigsten Verstöße sind technische Basics, die sich systematisch beheben lassen.
Ehrliche Abgrenzung
Vollständige Barrierefreiheit ist ein Prozess, kein Paket. Dieses Paket bringt Ihre Seite auf ein belastbares technisches Fundament, dokumentiert den Stand und priorisiert den Rest — es ersetzt keine Begutachtung durch Betroffene und keine Rechtsberatung zur Frage, ob Ihr Geschäftsmodell unters BFSG fällt (dazu ordnen wir ein, entscheiden muss im Zweifel Ihre Kanzlei). Einen ersten kostenlosen Eindruck gibt unser Barrierefreiheits-Schnelltest.